Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, und die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sollen die Pflegebedürftigen und (falls vorhanden) die pflegenden Angehörigen unterstützen, um die Betreuung im Alltag sicherzustellen.