Beratung

Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI

Dieser Paragraph richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen gepflegt werden und Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen.

Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und mit den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich durch einen zugelassenen Pflegedienst in der Häuslichkeit durchgeführt werden.

Des Weiteren haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 das Recht auf Inanspruchnahme von Beratungseinsätzen zweimal im Jahr. Bei dem Beratungsbesuch werden z. B. Pflegeprobleme angesprochen, der Einsatz von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege angeraten, Pflegetechniken gezeigt und individuell zu bestehenden Fragen oder Problemen beraten. Die anwesende Pflegefachkraft überprüft dabei, ob die Pflege im ausreichenden Maß gesichert ist.

Wir als zugelassener Pflegedienst führen diese Beratungseinsätze nach telefonischer Terminvereinbarung gerne bei Ihnen zuhause durch.