Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, und die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sollen die Pflegebedürftigen und (falls vorhanden) die pflegenden Angehörigen unterstützen, um die Betreuung im Alltag sicherzustellen.

Unterstützung

  • Im Haushalt bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Bei emotionalen Problemlagen
  • Bei der Kontaktpflege zum sozialen Umfeld/Familie
  • Bei der Versorgung von Haustieren
  • Bei Hobbys und Beschäftigungen

Begleitung

  • Spaziergänge
  • Konzerte, Theater, Gottesdienste
  • Behördengänge

Beaufsichtigung

  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
  • Sitzwachen

Hilfen

  • Beim Beteiligen an einem Gespräch
  • Beim Erinnern an Ereignissen
  • Bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • Bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Kognitiv fördernde Maßnahmen

Vermittlung und Beratung

  • Krankengymnastik, Ergotherapie
  • Wundexpert*innen
  • Ernährungsberater*innen
  • Fußpflege und Friseurhausbesuche
  • Fahrbarer Mittagstisch
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Hausnotrufsystem
  • Fahr-, Hol- und Bringedienste
  • Organisation von Terminen (Arztbesuche, Krankenhauseinweisungen etc.)
  • Medikamentenmanagement
  • Pflegehilfsmittel (Inkontinenzmaterialien, Rollator/Rollstuhl, Badewannenlifter etc.)
  • Pflegeanleitung und Beratung für pflegende Angehörige
  • Handwerkerservice für kleinere Reparaturen, Renovierungen, Umzüge, Entrümpelungen etc.

Besondere Angebote

  • 24 Stunden persönliche telefonische Erreichbarkeit
  • Beratung in allen Fragen zum Thema Pflegeversicherung
  • Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Hilfestellung bei der Beantragung einer gesetzlichen Betreuung
  • Antragsstellung von Stiftungsgeldern für besondere Anschaffungen